Mit dem Masterplan legt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Leitlinie für den Hochlauf der Elektromobilität bis 2030 vor. Ziel ist es, Genehmigungen zu beschleunigen, Investitionen zu fördern und die Nutzung von Ladepunkten für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen.
„Wer laden will, muss laden können“
„Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist unser neuer Fahrplan, um die zentrale Voraussetzung für den Umstieg auf die Elektromobilität für alle zu schaffen – und die heißt: Wer laden will, muss laden können!“, sagte Verkehrsminister Schnieder.
Die Umsetzung könne laut Schnieder nur gelingen, wenn Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen und Investoren gemeinsam handeln. Bürgerinnen und Bürger sollten ebenfalls einbezogen werden, um Akzeptanz und Tempo beim Ausbau zu erhöhen.
Fünf Handlungsfelder, 40 Maßnahmen
Der Entwurf umfasst rund 40 Maßnahmen, die in fünf zentrale Handlungsfelder gegliedert sind:
- Nachfrage und Investitionen stärken
- Umsetzung vereinfachen und beschleunigen
- Wettbewerb und Preistransparenz erhöhen
- Integration ins Stromnetz verbessern
- Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern
Damit will das Ministerium sicherstellen, dass das Laden in ganz Deutschland einfach, zuverlässig und bezahlbar wird. Dazu gehören schnellere Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und der Ausbau von Schnellladeinfrastruktur entlang wichtiger Verkehrsachsen – auch für E-LKW.
Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft
Die Verbändebeteiligung knüpft an den Dialog mit dem im Juni 2025 gegründeten Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) an. Dort hatten Vertreter aus Industrie, Wirtschaft und Forschung bereits Vorschläge für den Ausbau der Ladeinfrastruktur eingebracht.
Nach Auswertung der Rückmeldungen und der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung soll der Masterplan finalisiert und im Herbst 2025 dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der vollständige Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 steht auf der Website des Bundesverkehrsministeriums zum Download bereit.
(Hinweis: Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und kann sich bis zur Kabinettsfassung noch ändern.)