Foto: Statens vegvesen

Norwegen passt sein Gesetz an das Mobilitätspaket an. Wann treten die Gesetzesänderungen in Kraft?

Norwegen hatte bereits im Juni dieses Jahres Änderungen der Verkehrsvorschriften zur Umsetzung der EU-Vorschriften angekündigt. Nun hat die Regierung das Datum bekannt gegeben, an dem die neuen Vorschriften für den Straßengüterverkehr in Kraft treten werden.

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Die Angleichung an die EU-Vorschriften kündigte Norwegen vor einiger Zeit an. Die Vorschriften werden am 1. November dieses Jahres in Kraft treten, also in weniger als zwei Wochen.

Das Ziel der Regierung ist es, allen Beschäftigten ein angenehmes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Umsetzung des EU-Mobilitätspakets. Dementsprechend hat das Verkehrsministerium nun neue Vorschriften für die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern, die Verwendung von Fahrtenschreibern in Fahrzeugen und Vorschriften für den Zugang zum Berufs- und Transportmarkt im Straßenverkehr erlassen”, wird Verkehrsminister Jon-Ivar Nygård in der offiziellen Regierungsmitteilung zitiert.

Die neuen Bestimmungen sind Teil des sogenannten Sozialbereichs des Mobilitätspakets, das am 18. März 2022 in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde.

Wir führen derzeit Änderungen der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten, der Vorschriften über den gewerblichen Kraftverkehr und der Vorschriften über die Umsetzung der gemeinsamen Vorschriften für den innerstaatlichen Verkehr im Rahmen des EWR-Abkommens (Europäischer Wirtschaftsraum) ein. Die Umsetzung des Mobilitätspakets werde ein wichtiger Teil des künftigen Aktionsplans der Regierung gegen Sozialdumping im Verkehrssektor sein, fügte Nygård hinzu.

Inkraftsetzung am 1. November

Die wichtigsten Änderungen, die am 1. November in Kraft treten:

  • Zulassungsanforderungen für grenzüberschreitende Transporte mit Lieferwagen über 2,5 t. Die Transportunternehmen müssen die Anforderungen in Bezug auf Niederlassung, Ruf, Finanzen und fachliche Kompetenz erfüllen.
  • Die Kabotagevorschriften gelten für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Lieferwagen über 2,5 Tonnen.
  • Die Verpflichtung, dass das Fahrzeug alle 8 Wochen in das Land der Niederlassung zurückkehren muss.
  • Verpflichtung des Transportunternehmens, dafür zu sorgen, dass der Fahrer innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen mindestens eine normale wöchentliche Ruhezeit zu Hause verbringen kann, Verbot der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und Verbot der Entlohnung in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit der Auslieferung der Waren durch den Fahrer.

Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Fahrer innerhalb von vier Wochen nach Hause zurückkehren können. Außerdem müssen die Fahrzeuge im internationalen Verkehr mindestens alle acht Wochen zu einer Betriebszentrale in ihrem Heimatland zurückkehren. – erklärt die Regierung in der Mitteilung.

  • Zwischen aufeinanderfolgenden Kabotagefahrten in ein und demselben Land wird eine so genannte „Cooling-Off”-Phase von vier Tagen ab Ende der letzten Kabotagefahrt eingeführt (während dieser vier Tage dürfen ausländische Fahrzeuge keine Kabotagefahrten in Norwegen durchführen).

Wir verschärfen die Kabotagebestimmungen. Im Güterverkehr können wie bisher drei Aufträge innerhalb von sieben Tagen ausgeführt werden, aber nach dem letzten Auftrag wird es eine 'Sperrfrist’ von vier Tagen geben, in der ausländische Fahrzeuge keine Kabotage in Norwegen durchführen dürfen. – sagt Nygård.

Wichtige Änderungen ab 2026

Die norwegische Regierung hat außerdem die Einführung weiterer Änderungen beschlossen, die sich aus dem Mobilitätspaket ergeben. Sie sollen frühestens 2026 in Kraft treten:

  • Einführung von Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kleintransportern mit einem zulässigen Höchstgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen.
  • Einführung einer Fahrtenschreiberpflicht für grenzüberschreitende Transporte in Kleintransportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen. (sk)

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