Russland wird ausländische LKWs anhalten. Neue Regeln für den Grenzübertritt treten schon im Sommer in Kraft

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Ausländische Fahrer, die ein Bußgeld für auf dem Territorium Russlands begangene Verstöße nicht bezahlt haben, müssen es an der Grenze, kurz vor der Einreise ins Land, begleichen. Andernfalls wird der LKW nicht in das Gebiet der Föderation eingelassen.

Wir erinnern daran, dass am 8. Dezember 2020 in Russland Änderungen des föderalen Gesetzes über die Kontrolle des internationalen Straßenverkehrs und die Haftung für Verkehrsverletzungen in Kraft getreten sind . Kurz gesagt geht es darum, die Zahlung von Bußgeldern von ausländischen Lkw-Fahrern zu erzwingen, die Verstöße begehen, aber die Bußgelder nicht bezahlen. Das russische Verkehrsministerium will an ausländischen Lkw und Bussen Radsperren anbringen und die Ausreise aus dem Land verweigern bzw. Lkw von Firmen, deren Fahrer in der Vergangenheit ausgestellte Bußgelder nicht bezahlt haben, nicht nach Russland einreisen lassen.

Die neuen Regelungen treten ab dem 7. Juli dieses Jahres in Kraft. Wenn beim Überschreiten der russischen Grenze die Tatsache der Nichtbezahlung eines Bußgeldes für eine zuvor in Russland mit dem gegebenen Fahrzeug begangene Ordnungswidrigkeit entdeckt wird, wird die Weiterfahrt des Fahrzeugs erst nach der Begleichung aller ausstehenden Bußgelder möglich sein. Der Frachtführer oder eine bevollmächtigte Person wird 3 Stunden Zeit haben, um ab dem Zeitpunkt der Ankunft des Fahrzeugs an der Grenzübergangsstelle den ausstehenden Betrag zu zahlen. Andernfalls muss das Fahrzeug umkehren.

Um welche Bußgelder geht es?

Der Föderale Zolldienst Russlands berichtet, dass Ausländer auf dem Territorium der Föderation am häufigsten die Zahlung von Bußgeldern für die Nutzung von Mautstraßen im Platon-System vernachlässigen und Verstöße im Zusammenhang mit überladenen LKWs begehen. Statistische Daten zeigen auch, dass Fahrer häufig die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten und elektronische Geräte während der Fahrt benutzen.

Die Bußgelder in Russland sind, verglichen mit denen in Europa, nicht hoch. Ein Fahrer kann bei Verstößen gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften mit einer Geldstrafe von etwa 20 Euro belegt werden, ein selbständiger Fahrer mit 250 Euro. Der Frachtführer wiederum muss den Gegenwert von etwa 550 Euro zahlen. Ähnliche Strafen gelten bei der Manipulation von Fahrtenschreibern. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen Autofahrer – je nach gemessener Geschwindigkeit – zwischen 4,5 und 27 Euro bezahlen; für die Nichtbezahlung von Mautgebühren – knapp 65 Euro, für das Nichttragen eines Sicherheitsgurtes – 10 Euro.

Und wie sieht es mit der Ausreise aus Russland aus?

Ab dem 7. Juli werden die Grenzbeamten auch die Fahrzeuge anhalten, die das Territorium der Föderation ohne bezahlte Bußgelder verlassen. „Ein solches Fahrzeug darf das Territorium der Russischen Föderation erst dann verlassen, wenn es das Bußgeld bezahlt hat, das für einen zuvor begangenen Verstoß verhängt wurde”, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Während im Fall des Einreiseverbots nach Russland die Durchsetzung wahrscheinlich ist (wobei zu bedenken ist, dass die Umsetzung ähnlicher Änderungen in Russland oft verschoben wird), könnte es bei der Anhaltung von LKWs bei der Ausreise ein Problem geben.

Zunächst einmal fehlt es an geeigneter Infrastruktur, u.a. an Parkplätzen für angehaltene Lkw, Räumlichkeiten für die Fahrer, sanitären Anlagen usw. Außerdem besteht laut dem Föderalen Zolldienst die Notwendigkeit, die Anzahl der Beamten an den Grenzen zu erhöhen und die Grenzübergänge auszustatten, wofür noch keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Auf dieser Grundlage könnte man meinen, dass – zumindest vorläufig – die Frage der Anhaltung von Fahrzeugen, die Russland verlassen, nur eine Formalität auf dem Papier bleibt.

Foto: gpk.gov.by

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