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Schweiz will LKW-Maut erhöhen und mehr LKW-Kontrollen durchführen

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Der Schweizer Bundesrat hat im November 2019 ein Maßnahmenpaket geschnürt, dass die  Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene fördern soll.  Dazu gehört eine Erhöhung der Mautgebühren für LKW der Abgasklassen EURO IV und V.

Die Schweizer Bundesrat will den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagern. Da das Verlagerungsziel mit den bisherigen Massnahmen nicht erreicht werden kann, hat der Bundesrat im Herbst 2019 ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses umfasst vier Eckpunkte.

  1. Die Betriebsbeiträge an die Operateure im unbegleiteten kombinierten Verkehr sollen weniger rasch abgebaut werden als zunächst geplant. Der Bundesrat beantragt dem Parlament dementsprechend, die Laufzeit des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zu verlängern. Für die Jahre 2024 bis 2026 sollen zusätzliche 90 Millionen Franken für Betriebsabgeltungen im unbegleiteten kombinierten Verkehr zur Verfügung stehen.
  2. Die Trassenpreise für Züge werden auf 01.01.2021 gesenkt. Dies erfolgt über eine vom Bundesrat beschlossene Anpassung der Netzzugangsverordnung. Die Akteure im Schienenverkehr werden damit um jährlich rund 90 Millionen Franken entlastet, was zu je einem Drittel dem Güter-, dem Fern- und dem Regionalverkehr zugutekommt. Für lange Güterzüge soll zudem ein Sonderrabatt eingeführt werden, da mit langen Zügen die Kapazität der Infrastruktur besser genutzt werden kann.
  3. Anpassung der Schwerverkehrsabgabe LSVA zum 1. Januar 2021: Die Lastwagen der Abgasklassen EURO IV und V sollen nicht mehr in eine günstigere Kategorie fallen. Ohne Anpassung würde der gewichtete Durchschnitt von 293 Franken (2018) auf 275 Franken im Jahr 2024 sinken. Mit der Umklassierung kann die bisherige Verlagerungswirkung der LSVA aufrechterhalten werden.
  4. Die Schwerverkehrskontrollen sollen intensiviert werden, unter anderem durch Realisierung des Schwerverkehrskontrollzentrums Gotthard Süd in Giornico.

Die  vorgeschlagenen Anpassungen wurde nun von einem gemischten Landverkehrsausschuss aus EU-Vertretern und der Schweiz diskutiert.Weitere Gespräche sind geplant, da die EU-Vertreter Klärungsbedarf gemeldet haben. Die offenen Punkte sollen mit der EU bis Ende des Jahres geklärt werden. Damit die geänderten Mautregeln ab Anfang 2021 in Kraft treten können, sei eine Revision der Schwerverkehrs-Abgabeverordnung nötig.Die Schweiz behält sich vor, die Umsetzung auf den 1. Januar 2021 einseitig vorzunehmen.

Foto: Wikimedia/ BjørnN CC0

 

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