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Skandal um Jost Group nimmt ein Ende. Die Spedition kommt nur mit einer saftigen Geldstrafe davon

Nach sechsjährigen Ermittlungen hat die belgische Justiz das Verfahren wegen Sozialmissbrauchs gegen die wallonische Spedition Jost Group eingestellt. Das Unternehmen wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro zahlen, doch die Anschuldigungen wegen Menschenhandels, Geldwäsche und Beteiligung am organisierten Verbrechen wurden fallen gelassen.

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Die Ratskammer von Lüttich hat am 19. Januar einen Vergleich zwischen der Jost Group und der belgischen Staatsanwaltschaft in einem Fall von Sozialbetrug genehmigt. Die belgische Tageszeitung Le Post berichtet, dass eine Geldstrafe von 30 Millionen Euro im Gespräch sei.

Der Anwalt der Gruppe, Adrien Masset, spricht von einem „glücklichen Ende” des Falles, da der Geschäftsführer des Unternehmens von schweren Straftaten freigesprochen wurde. Ihm wurde Geldwäsche, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Menschenhandel vorgeworfen. Allerdings wird sich der Unternehmer in einem Strafverfahren wegen mehrerer geringfügiger Verstöße gegen das Sozialrecht verantworten müssen. Ein Termin für den Prozess wurde noch nicht festgelegt.

Der Vergleich beinhaltet kein Schuldeingeständnis der Jost Group, worüber das Unternehmen sehr erleichtert ist”, erklärte Adrien Masset in „Le Post”.

Der belgische Transportunternehmerverband UPTR ist jedoch enttäuscht über die Ergebnisse der mehr als sechs Jahre dauernden Verfahren.

Solange es keine Einigung in der Sache gibt, haben die europäischen internationalen Spediteure keine Antworten auf wichtige Fragen, die insbesondere die Definition des Entgelts oder die Anwendung der Entsendevorschriften betreffen”, kommentierte Michaël Reul, UPTR-Generalsekretär.

Auch die belgische Transport- und Logistikorganisation CSC-Transcom kritisierte die Einigung:

Wir gehen davon aus, dass der Deal mit der Bundesanwaltschaft den Sachverhalt bis 2017 betrifft. Was ist mit Straftaten, die zwischen 2017 und 2020 begangen werden? Was geschieht mit Fällen, die bei anderen Staatsanwälten anhängig sind?” – fragt Roberto Parrillo, Generaldirektor für Transport und Logistik bei CSC-Transcom.

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