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EU-Rat: Austausch von grenzüberschreitenden Informationen zur Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten angenommen 

Um einen sichereren Straßenverkehr in ganz Europa zu gewährleisten, hat der EU-Rat einen neuen Rechtsakt über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen zur Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten angenommen.

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Am 16. Dezember 2024 hat der EU-Rat einen neuen Rechtsakt zur Änderung der Richtlinie aus dem Jahr 2015 über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen zur Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten angenommen.

Die neuen Rechtsvorschriften sind Teil des sogenannten Gesetzgebungspakets zur Straßenverkehrssicherheit. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Verbesserte Befolgung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften durch gebietsfremde Fahrer,
  2. Straffung der Verfahren zur Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen grenzüberschreitender Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten,
  3. Stärkung des Schutzes der Grundrechte gebietsfremder Zuwiderhandelnder.

Die beiden gesetzgebenden Organe haben mehrere Änderungen an dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgenommen, die in erster Linie darauf abzielen, den Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen des Rechtsakts zu präzisieren. Diese Änderungen umfassen:

  1. Einführung des Begriffs „betroffene Person“ als die Person, die als haftbar für ein die Straßenverkehrssicherheit gefährdendes Verkehrsdelikt ermittelt wird.
  2. Klärung der Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Kontaktstellen und der zuständigen Behörden.
  3. Aufnahme weiterer Delikte in die überarbeitete Richtlinie, z. B. Fälle von Nichtbeachtung der Vorschriften über Zufahrtsbeschränkungen, Nichtbeachtung der Vorschriften bei Bahnübergängen, Nichtbeachtung der Vorschriften über die Vorfahrt für Notfallfahrzeuge, Fahrerflucht, zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Fällen wie Überfahren einer durchgezogenen Linie, gefährliches Überholen, gefährliches Parken, Fahren in verbotener Fahrtrichtung oder Fahren mit überladenen Fahrzeugen.
  4. Weitere Präzisierung der verschiedenen Verfahren für den Zugang zu Fahrzeugzulassungsdaten und der verschiedenen Möglichkeiten der zuständigen Behörden, um Amtshilfe zu ersuchen, damit sichergestellt wird, dass die betroffene Person identifiziert wird, der Verkehrsdeliktbescheid an der richtigen Adresse innerhalb einer angemessenen Frist eingeht und die Sanktion durchgesetzt wird.
  5. Einführung aller erforderlichen Garantien zum Schutz der Grundrechte des Fahrers oder anderer betroffener Personen, unter anderem durch die Schaffung eines klaren Rahmens, mit dem jedweder Missbrauch durch private Stellen, die im Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden, involviert sind, verhindert werden soll, und bessere Mechanismen für den Schutz personenbezogener Daten.

Nächste Schritte

Nach der Annahme der neuen Rechtsvorschriften wird der Rechtsakt von den Präsidenten des Rates und des Europäischen Parlaments unterzeichnet. Anschließend wird er in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die überarbeitete Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben 30 Monate Zeit, die Bestimmungen der überarbeiteten Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

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