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Entsenderecht für LKW-Fahrer: Viele Mitgliedstaaten verstoßen weiterhin gegen das EU-Recht

Viele EU-Staaten sind der Pflicht, die Entsenderichtlinie für LKW-Fahrer vollständig in nationales Recht umzusetzen, weiterhin nicht nachgekommen. Deshalb verschärft die EU-Kommission laufende Verfahren zum EU-Entsenderecht und leitet zudem neue ein.

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Zum 2. Februar 2022 sollten alle EU-Mitgliedstaaten der Pflicht nachkommen die EU-Entsenderichtlinie EU/2020/1057, die Teil des Mobilitätspakets I ist, vollständig in nationales Recht zu überführen.

Die Europäische Kommission forderte am 14. Juli 2023 zehn EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Malta, Polen und Slowenien dazu auf, die Bestimmungen des Mobilitätspakets über die Entsendung von Fahrern korrekt in nationales Recht umzusetzen.

Laufende Vertragsverletzungsverfahren werden verschärft

Die Kommission hat außerdem beschlossen das Verfahren zu verschärfen und richtet an acht Länder, mit Gründen versehene Aufforderungsschreiben, darunter Belgien, Bulgarien, Finnland, Italien, Malta, Polen, Slowenien und Ungarn.

Zudem leitet die Komission zwei neue Verfahren gegen Dänemark und Frankreich ein, weil sie der Kommission nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht mitgeteilt haben.

Die Staaten haben nun zwei Monate Zeit um zu handeln, danach kann die EU-Kommission Anklage beim Europäischem Gerichtshof (EuGH) erheben.


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Die EU-Entsenderichtlinie regelt die EU-Vorschriften für die Entsendung von Fahrern im Straßenverkehrssektor. Sie sichert das Recht der Fahrer das Gehalt des Landes zu erhalten, in dem sie ihre Arbeit verrichten und gibt einen klaren Rechtsrahmen für die Durchführung ihrer Tätigkeiten vor – beispielsweise eine umfassende Übersicht über die behördlichen Anforderungen und Kontrollmaßnahmen.

Auch gegen Deutschland lief ein Vertragsverletzungsverfahren. Doch Mitte Juni hat Bundestag und Bundesrat mit der Umsetzung nachgelegt und einem Gesetz zugestimmt, mit dem die Entsenderichtlinie für LKW-Fahrer ins deutsche Recht übertragen wird.

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