Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat letzte Woche einer vorläufigen Einigung zur Reform der EU-Führerscheinrichtlinie zugestimmt. Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem die Einführung digitaler Führerscheine, die Anerkennung von Drittstaaten-Dokumenten sowie eine Absenkung des Mindestalters für den LKW-Führerschein auf 18 Jahre – sofern die Fahrer im Besitz des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises (CPC) sind. Die Entscheidung fiel mit klarer Mehrheit: 36 Abgeordnete stimmten dafür, sechs dagegen.
Die überarbeitete Richtlinie ist Teil eines größeren Vorhabens zur Modernisierung der europäischen Straßenverkehrsregelungen. Ziel sei es, den Berufseinstieg für junge Fahrer zu erleichtern und dem akuten Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, so das Parlament.
Digitalisierung und Anerkennung ausländischer Führerscheine
Ein weiterer Kernpunkt ist die Digitalisierung. Ab Ende 2030 sollen EU-weit einheitliche digitale Führerscheine über die europäische digitale Identitätsplattform verfügbar sein. Eine physische Karte wird auf Wunsch weiterhin ausgestellt.
Auch bei der grenzüberschreitenden Anerkennung von Fahrerlaubnisentzügen soll es Verbesserungen geben. Die Reform schließt bestehende Lücken, durch die Fahrverbote bislang häufig nicht EU-weit durchgesetzt werden konnten.
IRU lobt Reform – mahnt aber weiteren Handlungsbedarf an
Die Internationale Straßentransport-Union (IRU) begrüßte die Abstimmung im Verkehrsausschuss als „wichtigen Meilenstein“ für die Branche.
Dies ist ein klares Signal, dass Europa es ernst meint mit der Unterstützung seiner Arbeitskräfte im Verkehrswesen, und zwar durch rechtliche Klarheit, Digitalisierung und eine deutlichere Anerkennung der Fähigkeiten von Fahrern aus Drittstaaten“, erklärte Raluca Marian, EU Advocacy Director der IRU.
Besonders positiv bewertet die IRU auch die Möglichkeit des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren für die Klassen B, C, C1 und C1E – sofern die Mitgliedstaaten diese Option umsetzen. Das biete jungen Menschen die Chance, frühzeitig Fahrpraxis zu sammeln.
Kritisch sieht die IRU jedoch die weiterhin fehlende automatische Anerkennung von Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittländern.
Ohne die gegenseitige Anerkennung ihrer Qualifikationen können Fahrer aus Drittstaaten weiterhin nicht von EU-Unternehmen beschäftigt werden. Diese Lücke muss geschlossen werden, um das volle Potenzial von Talenten aus Drittländern zu erschließen“, so Marian weiter.
Nächste Schritte: Plenarabstimmung im Herbst
Der Reformvorschlag muss nun im Plenum des Europäischen Parlaments beschlossen und anschließend vom Rat der EU bestätigt werden. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten zwischen vier und sechs Jahren Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen. Für die Transportbranche und viele junge Berufseinsteiger könnte das ein Wendepunkt sein.